Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Entrümpelungsarbeiten

Stand: 17.03.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen von Entrümpelungsfirma Steiermark (im Folgenden "Auftragnehmer") mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Auftraggeber") über Entrümpelungsarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

2.3. Kostenvoranschläge nach vorheriger Besichtigung sind grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Nach Besichtigung vor Ort wird ein verbindliches Festpreis-Angebot erstellt.

3. Preise und Zahlung

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Bei Aufträgen über 3.000 € kann eine Anzahlung von bis zu 30% vereinbart werden.

3.3. Die Restzahlung ist bei Abnahme der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4. Leistungsumfang

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.

4.2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Preis- und Terminänderungen führen.

4.3. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zur Räumungsstelle sowie für ausreichende Strom- und Wasserversorgung zu sorgen.

4.4. Die Entrümpelung erfolgt besenrein, sofern nicht anders vereinbart.

5. Wertanrechnung

5.1. Verwertbare Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Antiquitäten werden nach Ermessen des Auftragnehmers fair bewertet.

5.2. Der Wert verwertbarer Gegenstände wird vom Gesamtpreis abgezogen.

5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, verwertbare Gegenstände zu behalten oder weiterzuverkaufen.

6. Ausführungsfristen

6.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2. Fristen verlängern sich angemessen bei unvorhersehbaren Hindernissen (z.B. Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, Arbeitskampf), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

7. Abnahme

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

7.2. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

7.3. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Entsorgung

8.1. Alle Gegenstände werden fachgerecht und umweltbewusst entsorgt bzw. verwertet.

8.2. Der Auftragnehmer hält sich an alle gesetzlichen Vorschriften zur Entsorgung und Verwertung.

8.3. Sondermüll wird separat behandelt und ordnungsgemäß entsorgt.

9. Gewährleistung

9.1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für mangelfreie Ausführung der beauftragten Arbeiten.

9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.

9.3. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

9.4. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

10. Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10.4. Der Auftragnehmer ist vollversichert.

11. Eigentumsvorbehalt

Verwertbare Gegenstände gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

12. Rücktritt und Kündigung

12.1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, solange mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung von 15% der Auftragssumme, mindestens jedoch 100 €, zu zahlen.

12.2. Nach Beginn der Arbeiten kann der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

13. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Details regelt die Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

Entrümpelungsfirma Steiermark

Steiermark

Telefon: 0664 / 999 090 34

E-Mail: office@stmk-entruempelungsfirma.at